EEG-Zuschlag erteilt

Vier Mal im Jahr schreibt die Bundesnetzagentur sog „Windenergieleistung“ aus. Die Ausschreibungen dienen der Ermittlung der Vergütungshöhe für Windenergieanlagen. Der Projektentwickler gibt in diesem Verfahren einen Gebotswert für die geplante installierte Leistung einer genehmigten Anlage bzw. eines genehmigten Windparks an. Grundsätzliche Voraussetzung für eine Vergütung nach dem EEG ist die Teilnahme und der entsprechende Zuschlag im Ausschreibungsverfahren.

Der Projektentwickler Alterric hat sich mit den 8 Anlagenstandorten in der letzten Ausschreibung Mitte November beworben. Der Zuschlag erging nun Mitte Dezember mit einem guten Wert, der die künftige Wirtschaftlichkeit des Windparks sicherstellt.