Bau und Rückbau

Um eFlächenbedarf Draufsicht obenine Windenergieanlage aufbauen zu können, wird ein großer Raupenkran benötigt, dessen Kranausleger mindestens so hoch sein muss, wie der Turm. Denn die ganzen Teile, wie Maschinenhaus oder Rotorblätter müssen auf das obere Ende des Turms montiert werden. Diese sogenannte Kranstell- und Kranauslegerfläche zählt zusammen mit der Fläche des Fundaments zu den dauerhaft genutzten und freizuhaltenden Flächen. Denn während der Betriebsdauer der Windenergieanlage von durchschnittlich 20 Jahren kann es vorkommen, dass ein Rotorblatt gewechselt oder eine große Reparatur am Maschinenhaus vorgenommen werden muss, wofür ein erneuter Aufbau des großen Raupenkrans notwendig wird. Deshalb muss die Kranstell- und Kranauslegerfläche dauerhaft freigehalten werden.

Beim Aufbau der Windenergieanlage werden jedoch weitere Nebenflächen und zusätzliche Lagerflächen für Teile oder Aushubmaterial benötigt. Befindet sich der Windenergiestandort im Wald, müssen diese (nicht dauerhaft genutzten) Flächen anfangs gerodet werden, können direkt nach dem Aufbau der Anlage jedoch wieder zurückgebaut, also renaturiert und aufgeforstet werden.

In der nebenstehenden Grafik ist eine Windenergieanlage und die benötigten Flächen in der Draufsicht von oben zu sehen.

Um die Windenergieanlagen an den eigentlichen Standort zu bringen, werden fast ausschließlich bereits vorhandene Wald- oder landwirtschaftliche Wege genutzt. Übliche forst- oder landwirtschaftlich genutzte Wege sind meist jedoch nur auf eine Breite von 3 – 3,50 m ausgebaut. Die großen und überlangen Transporte für die Windenergieanlagen benötigen jedoch eine Breite von 3,80 – 4 m. Dieser Mehrbereich von 0,30 – 1 m ist entlang der gesamten Zuwegung zu den eigentlichen Standorten notwendig.

Meist wird hierfür das bereits vorhandene Bankett der Wege verwendet. Vorhandene Wirtschaftswege müssen für die Transporte sehr eben und flach sein. Dies führt oft dazu, dass vorhandene Wirtschaftswege vor dem Bau der Windenergieanlagen eine komplett neue Deckschicht erhalten. Enge Kurvenbereiche müssen auf einen Kurvenradius von ca. 25 – 30 m ausgebaut werden, damit die überlangen Transporte durchkommen. Wegstrecken mit einer Steigung von mehr als 10 % müssen aus Sicherheitsgründen zudem asphaltiert werden, da der schwerste Transport der Windenergieanlagen über 200 Tonnen Gesamtgewicht hat. Hier will man vermeiden, dass ein solcher Transport beim Bremsen auf Schotter überhaupt ins Rutschen kommt.

Transporter

Transporter mit einer Stahlsektion (ca. 43 Meter Gesamtlänge, Gesamtgewicht ca. 130 Tonnen)

Tiefbett Transporter

Tiefbett-Transporter mit einer Rotornabe (ca. 24 Meter Gesamtlänge, Gesamtgewicht ca. 87,5 Tonnen)

Logistikflächen werden dann notwendig, wenn die Transportfahrzeuge, die die Teile vom Anlagenhersteller zum Standort transportieren und vor allem auf Autobahnen und breite Straßen ausgelegt sind, nicht direkt zum Standort der Windenergieanlage fahren können, weil die direkten Zufahrtswege zu schmal oder zu enge Kurven haben. In diesem Fall müssen die großen Teile wie Rotorblätter, Turmsegmente, Nabe oder Maschinengehäuse auf wenigere, oft auch zugstärkere Fahrzeuge umgeladen werden. Dies geschieht auf sogenannten Logistikflächen, die an einem günstigen Übergabeort von einer breiten Straße zu den engen Zufahrtswegen eingerichtet wird. An besonders schwierigen Standorten oder Standorten mit mehr als 2 – 3 Windenergieanlagen werden auch kleinere Logistikflächen innerhalb des Windparks eingerichtet, um Teile zwischenlagern zu können.

Die großen Logistikflächen haben meist eine Fläche von 4.000 – 6.000 m². Diese Flächen werden nur temporär für die Bauzeit von etwa 6 – 10 Monaten benötigt und werden direkt nach Beendigung des Baus wieder zurückgebaut und in den ursprünglichen Zustand versetzt (bei vorher genutzten Wiesen oder Äckern wird vor dem Bau der notwendige Mutterboden abgeschoben und danach wieder fachmännisch aufgebracht).

Zum Erhalt einer Genehmigung zum Bau von Windenergieanlagen muss eine Bürgschaft hinterlegt werden, die den Abbau der Anlagen finanziell absichert. Von diesem Geld kann die Genehmigungsbehörde die Windenergieanlagen zurückbauen lassen.

Nach 5 oder spätestens 10 Jahren Betrieb muss der Betreiber oder Investor ein unabhängiges Gutachten vorlegen, in dem er die tatsächlichen Kosten eines notwendigen Rückbaus nochmals berechnen lässt.

Grundsätzlich werden für den Bau der gesamten Anlage inklusive Fundament nur recycelbare Stoffe verwendet. Der Rückbau der Windkraftanlagen erfolgt wieder durch einen Kran, der Stück für Stück die Anlagen von oben herab abbaut. Das Fundament wird mit einem großen Meisel an einem Bagger wieder herausgeholt. Metall und Beton werden vor Ort getrennt. Der Beton kann dann mittels eines mobilen Betonbrechers vor Ort zerkleinert und abtransportiert werden.

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