Schall und Schatten

Um Windenergieanlagen gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt zu bekommen, müssen bestimmte Schall – und Schatten-Grenzwerte eingehalten werden. Allgemeine Informationen zum Thema Schall finden Sie hier und zum Thema Schattenwurf unter diesem Link.

Sofern Sie sich zum Thema Infraschall informieren möchten, finden Sie allgemeine Informationen unter folgendem Link.

Windpark Bingen – Schallemissionen

Um die Immissionen (Umwelteinwirkungen durch die – hier: Windenergieanlagen) im Vorfeld abzuschätzen und die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten, muss der Investor Enercon ein Schallgutachten, eine sogenannte Schallimmissionsprognose, für alle Windenergieanlagen im Windpark erstellen lassen. Weitere Informationen zum Thema Schall finden Sie unter diesem Link.

In der Schallimmissionsprognose wird errechnet und grafisch dargestellt, wie weit und mit welcher Stärke sich der Schall ausbreitet. Die Prognose wird gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sowie begleitenden Vorgaben bzw. Regelwerken erstellt. Für die Beurteilung des Lärmpegels an den einzelnen Immissionsorten wird der niedrigere Grenzwert (Immissionsrichtwert für die Nachtzeit) zugrunde gelegt. Die rechtlich vorgegebenen Grenzwerte finden Sie hier.

Die Schallausbreitung ist in der nachfolgenden Abbildung in Form von unterschiedlich farbigen Linien für insgesamt acht Windenergieanlagen dargestellt. Unabhängig davon dürfen jedoch nur sechs Windenergieanlagen von Enercon gebaut werden. Die äußerste Linie kennzeichnet dabei immer den leisesten Wert, je näher man an die Standorte der Windenergieanlagen geht, umso lauter wird der Schall der von den Windenergieanlagen ausgeht.

Die Abbildung zur Schallimmissionsprognose stellen wir Ihnen hier als PDF zur Verfügung.

Die derzeitige Genehmigungsplanung geht jedoch mit einer höheren Anzahl Windenergieanlagen ins Verfahren, da damit zu rechnen ist, dass im Verlauf des Genehmigungsverfahrens Standorte aus immissionsschutzrechtlichen Gründen gestrichen werden.

Windpark Bingen Schallimmissionen

Windpark Bingen – Schattenwurf

Auch für den Schattenwurf muss der Investor Enercon ausführliche Gutachten zur Genehmigung erstellen lassen. Weitere  Informationen zum Thema Schattenwurf finden Sie unter diesem Link.

Zur Berechnung des Schattenwurfs werden folgende Annahmen getroffen:

  1. Die Windenergieanlagen laufen durchgängig, das heißt 365 Tage, 24 Stunden lang.
  2. Die Sonne scheint von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang und wird nie durch Wolken verdeckt.

Unter diesen Vorgaben muss die sogenannte „astronomisch maximal möglichen Schattenwurf-Belastung, die maximal auftreten kann, berechnet werden. Der Grenzwert für die maximale Belastung an einem Wohnhaus beträgt 30 Minuten pro Tag oder akkumuliert über ein gesamtes Jahr 30 Stunden. Wird einer dieser Werte überschritten, muss der Investor die Windenergieanlagen abstellen. Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben finden Sie hier.

Die Abbildung zur Schattenwurf-Belastung stellen wir Ihnen hier als PDF zur Verfügung.

Schattenwurf-Belastungen Windpark Bingen

Daten zum Windpark

54.000.000 kWh

Stromerzeugung pro Jahr

15.420 Haushalte

Versorgung durch Windenergie

40.662 t

CO2 können pro Jahr vermieden werden

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