Energieerzeugung und Waldschutz: der gesetzliche Rahmen
Es entspricht dem gemeinsamen Interesse von Forstwirtschaft, Naturschutz, Landschafts- und Bauplanung Waldfläche und Baumbestand möglichst wenig zu beeinträchtigen.
Ähnlich wie im Offenland werden die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sorgfältig geprüft. Potenziell unvermeidbare Eingriffe müssen ausgeglichen oder ersetzt werden. Werden Waldflächen in andere Nutzungsformen umgewandelt sehen das Bundeswaldgesetz und die entsprechenden Landeswaldgesetze Ersatzaufforstungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen vor.
Jeder Windpark-Betreiber verpflichtet sich, die Anlagen bzw. die Standorte am Ende der Betriebszeit wieder zurückzubauen und die Waldflächen wieder aufzuforsten. Im Zuge dieser Ausgleichsmaßnahmen verwendet man häufig Baumarten, die besser an die klimawandelbedingten Veränderungen angepasst sind als die davor waldwirtschaftlich genutzten Arten.
Rückbaupflicht
Jeder Windpark-Betreiber ist verpflichtet, die Windkraftanlagen (Stellfläche und alle technischen Anlagen) am Ende der Betriebszeit komplett zurückzubauen und die Flächen aufzuforsten.
Flächenbedarf einer Windenergieanlage
Der konkrete Flächenbedarf einer Windenergieanlage im Wald hängt von den jeweiligen Gegebenheiten im Projektgebiet ab. Ein wichtiger Faktor ist die allgemeine Erschließungssituation: Sind Forstwege mit entsprechender Breite und Befestigung vorhanden? Kann man Höhenunterschiede auch mit großen Bauteilen überwinden? Gibt es enge Kurven oder extreme Gefälle?
Insgesamt besteht für die Standortplanung im Wald – neben der Auswahl der besonders windhöffigen Flächen – die Herausforderung darin, möglichst verfügbare Infrastrukturen wie Forstwege zu nutzen, um minimale Eingriffe in das Waldökosystem zu verursachen.
Im bundesweiten Durchschnitt beträgt der dauerhafte Flächenbedarf einer Windenergieanlage im Wald 0,46 Hektar. Das entspricht etwa der Hälfte eines Fußballfeldes.
Die Anlage und das Fundament nehmen nur einen Teil der dauerhaft benötigten Flächen ein. Für die gesamte Betriebszeit der Anlage müssen weitere Flächen jederzeit verfügbar sein, um
- Wartungen oder den Austausch von Anlagenkomponenten vornehmen zu können (Kranstellfläche)
- witterungsunabhängige Zuwegungen für Baumaschinen bzw. große Ersatzteile sicherzustellen
- die Stromtrasse zu verlegen und Anlagen zur Stromverteilung zu errichten.
Ein weiterer, allerdings temporärer Flächenbedarf von durchschnittlich 0,44 ha entsteht in der Bauphase im Rahmen der Montagetätigkeiten. Auch dafür muss ggf. Wald gerodet werden. Diese Flächen werden allerdings direkt nach den Bauarbeiten wieder aufgeforstet.
Mehr Waldfläche in Deutschland – trotz Windenergie
Die Waldfläche in Deutschland hat zwischen 2016 und 2021 um 529 km² zugenommen. Das entspricht einem jährlichen Plus von 8.817 ha. Und das obwohl in der selben Zeit knapp 6.000 Windenergieanlagen neu gebaut oder modernisiert worden sind.
CO2-Bilanz
Mit einer Gesamthöhe zwischen 200 und 250 Metern und einer Generatorleistung von vier bis acht Megawatt produzieren moderne Windkraftanlagen über den Baumkronen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch klimafreundlich. Hier eine CO2-Bilanz, die den Verlust an CO2-Speicher durch Rodung der CO2-Einsparung durch Windenergiegewinnung gegenüberstellt:
- Eine 6 MW-Windenergieanlage, die bei durchschnittlichen Windverhältnissen einen Jahresenergieertrag von 14.500.000 kWh erzielt, spart etwa 9.500 Tonnen CO2-Äquivalente.
- Ein Hektar Wald bindet je nach Dichte, Alter und Art der Bepflanzung zwischen 6 und 12 Tonnen CO2.
Quellen und weitere Informationen
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