Genehmigungsverfahren

Zuständigkeiten, Prüfungsgegenstand, Ergebnis

Die gesetzliche Grundlage 

Das Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturprojekten dient vor allem dem Interessenausgleich: Die Anliegen der Bürgerschaft, der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Naturschutzes werden geprüft und mit anderen Raumnutzungen abgewogen.

Für Windenergieanlagen definiert das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zentrale Genehmigungskriterien. Dazu zählen u. a. Richtwerte für Lärm, Schattenwurf und weitere Emissionen genauso wie Wasser-, Natur- und Artenschutz. Eine Prüfung stellt fest, ob schädliche Umwelteinwirkungen mit dem geplanten Verfahren einhergehen oder ob es anderen öffentlich-rechtlichen Belangen entgegensteht.

Über die Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz entscheidet das zuständige Landratsamt.

Ablauf des Verfahrens

Es ist die Aufgabe des Projektentwicklers, die sehr umfangreichen Gutachten nach dem BImSchG zu erstellen und beim Landratsamt einzureichen. Dabei geht er in der Regel von einem Anlagendesign aus, das für die gegebene Fläche wirtschaftlich optimiert ist.

Die Gutachten und Planungen werden im Landratsamt auf Glaubwürdigkeit, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit geprüft. Oft entsteht im Lauf dieses Verfahrens zusätzlicher Klärungsbedarf, für den das Landratsamt weitere Unterlagen anfordert. Der ausführliche und detailreiche Genehmigungsprozess hat in der Vergangenheit mehrere Jahre in Anspruch genommen, wird künftig jedoch gesetzlich auf max. ein Jahr begrenzt sein.

Festlegung im Genehmigungsantrag

Im Genehmigungsantrag werden die endgültigen Rahmenbedingungen für das Projekt festgelegt. Diese können deutlich vom Antrag abweichen. Diese Abweichungen betreffen auch zentrale Punkte wie gegebenenfalls:

  • die Anzahl der Anlagen
  • die möglichen Standorte
  • technische Merkmale

Endgültiges Projektdesign

Nach erfolgter Genehmigung wird die Planung entsprechend angepasst und fortgeführt. Erst dann entscheidet sich endgültig das Projektdesign.


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