Flugsicherheit gewährleisten
Unter der Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen versteht man das in der Nacht rot blinkende Licht an Windenergieanlagen. Diese Nachtkennzeichnung dient der Flugsicherheit. Innerhalb von Städten und dichtbesiedelten Gebieten gilt die Kennzeichnungspflicht ab einer Höhe von 150 Metern. In ländlichen Regionen setzt die Kennzeichnungspflicht bereits ab einer Höhe von 100 Metern ein. Moderne Anlagen erreichen eine Höhe von 250 Metern.
Die früher genutzte dauerhafte Nachtkennzeichnung wurde in der Vergangenheit jedoch häufig als störend empfunden. Darum müssen Windenergieanlagen, die ab dem 1. Juli 2020 genehmigt wurden oder die nachträgliche Genehmigungen erfordern, mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein.
"Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung" bedeutet,...
dass die Beleuchtung der Windenergieanlagen nur dann aktiviert wird, wenn tatsächlich Flugverkehr in der Nähe stattfindet.
Sensorgesteuerte Signale
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung vermeidet übermässige Lichtemissionen und Lichtverschmutzung. Gleichtzeitig sorgt sie dafür, dass Windenergieanlagen den Anforderungen der Flugsicherheit gerecht werden.
Die Anlagen werden dafür mit Sensoren ausgestattet, die den Flugverkehr erfassen können. Sobald diese Sensoren eine Annäherung von Luftfahrzeugen in ungefährer Flughöhe der Höhe der Windenergieanlagen erkennen, werden die Kennzeichnungslichter eingeschaltet. Wenn sich keine Luftfahrzeuge in der Nähe befinden, bleiben die Lichter aus. Das bedeutet: Künftige Windparks werden in der Nacht nur noch in sehr wenigen Ausnahmefällen blinken.
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