Ausgleichsflächen
Die Windenergieanlagen inklusive der Zuwegung haben einen dauerhaften Flächenbedarf von circa 4 Hektar. Dafür besteht bereits eine durch Ersatzaufforstung bzw. Waldumbau entstandene Ausgleichsfläche. Flächen, die nur während der Baumaßnahmen frei bleiben müssen (z.B. für die Zwischenlagerung der Rotorblätter und die Montage der WEA-Bauteile), werden direkt im Anschluss an Ihre Inanspruchnahme rekultiviert.
Die nächsten Schritte
Im Juli haben die bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen. Dazu gehören u.a. die Herstellung der Zuwegung, der Kranstell- und Montageflächen sowie der Blattlagerflächen. Im Oktober 2024 soll der Startschuss für den Bau des Fundaments fallen. Die Anlieferung und Errichtung der WEA finden nach Plan im Jahr 2025 statt, die Inbetriebnahme soll im vierten Quartal 2025 erfolgen.
Parallel laufen die Vorbereitungen für das Umspannwerk, mit dem der Windstrom ins netz gelangt. Der Bau soll ebenfalls 2025 stattfinden.