Geplanter Windpark in Bingen – Verträge abgeschlossen

Bei einer Bürgerversammlung im Januar 2016 zum Thema Windkraft kam zum Ausdruck, dass der geplante Windpark mit sechs Anlagen in einem Abstand von mindestens 1.700 Meter von jeglicher geschlossener Bebauung im Norden von Bingen und Hitzkofen entstehen soll. Zudem hat die Gemeinde zwischenzeitlich die Details eines Kooperations- und Pachtvertrages mit der Firma Enercon unter der fachlichen Beratung der Firma Endura Kommunal ausgehandelt und im Gemeinderat mehrfach beraten. Aufgrund sensibler Daten war die Beratung nichtöffentlich, was wir auch so angekündigt hatten. Die Verträge sind mittlerweile unterzeichnet. Zu den wesentlichen Vertragsinhalten gehören insbesondere…

  • …die Bewahrung des Dorffriedens. In den Vorbemerkungen zum Vertrag ist folgender Passus aufgenommen: „Des Weiteren liegt der Gemeinde sehr viel am Dorf- und Nachbarschaftsfrieden. Viele Windprojekte haben gezeigt, dass eine fehlende, falsche oder defizitäre Kommunikation oder eine zu spät erfolgte Einbeziehung der Bürgerschaft bei wichtigen Entscheidungen zu enormen Widerständen, Konflikten und letztlich zum Verlust des Dorffriedens führen kann. Daher verfolgt die Gemeinde Bingen das Ziel einer effizienten, offenen und transparenten sowie bürgernahen Kommunikation in allen wichtigen Bereichen, von der Projektentwicklung über das Genehmigungsverfahren bis zur Inbetriebnahme des Windparks.“
  • …die Größe des Windparks von zunächst bis zu sechs Windkraftanlagen
  • …die Anerkennung der vom Gemeinderat vorgegebenen Positivfläche mit einem Abstand von 1.700 m zur geschlossenen Bebauung inkl. bereits ausgewiesener Baugebiete laut Flächennutzungsplan. (Anmerkung: Damit ist eine weitere Flächenanpachtung durch die Firma Enercon innerhalb des Gemeindegebietes ausgeschlossen. Auch das Fürstenhaus Hohenzollern hat ein entsprechendes Schreiben an die Gemeinde verfasst, wonach es auf die Verpachtung der südlich der Gemeinde liegenden Grundstücke verzichtet, sofern im geplanten Gebiet mindestens zwei Anlagen auf fürstlicher Fläche zustande kommen. Sowohl die Firma Enercon als auch das Fürstenhaus sind aber berechtigt, beim Scheitern oder bei einer wesentlichen Verkleinerung des Windparks auf jeweils eine Anlage von der Zusage zurückzutreten und andere Standorte zu suchen).
  • …der Nachweis der Gesamtwirtschaftlichkeit des Windparks nach Zuschlagserteilung durch die Bundesnetzagentur (Anmerkung: ab 2017 gibt es keine festen Einspeisevergütungen mehr, sondern die Einspeisemengen werden durch die Bundesnetzagentur ausgeschrieben und vergeben).
  • …die Möglichkeit der Investition in den Windpark durch lokale Akteure
  • …dass nahezu die komplette Gewerbesteuer, welche durch den Windpark ausgelöst wird, in Bingen verbleibt

Zum weiteren Verfahren:

Momentan prüft die Firma Enercon die ökonomischen und ökologischen Rahmendaten des geplanten Windparks. Die Prüfung wird voraussichtlich noch das ganze restliche Jahr in Anspruch nehmen. Sie gibt dann Aufschluss über die Genehmigungsfähigkeit des Windparks. Erst dann stellt die Firma Enercon einen Bauantrag.