Ergebnisse zu Schall- und Schattenemissionen liegen vor

Der Investor Enercon hat am vergangenen Dienstag, 20.06.17, die aktuellen Ergebnisse zu den Schall- und Schattengutachten für den geplanten Windpark in Bingen vorgestellt. Insgesamt sind acht Windenergieanlagen geplant, es dürfen aber – lt. Vertrag mit der Gemeinde – lediglich sechs Windenergieanlagen gebaut werden. Die Erweiterung auf acht Anlagen durch Enercon dient dem Investor als Sicherheit, sollte die Genehmigungsbehörde im Verfahren eine oder zwei Anlagen streichen könnten diese durch die zusätzlich geplanten Anlagen ersetzt werden. Im Zuge der Genehmigungsplanung wurden nun auch die Gutachten zu den Schall- und Schatten-Emissionen vorgelegt. Hierbei muss der Investor von der Maximal-Planung mit acht Windenergieanlagen ausgehen und die Auswirkungen darstellen, die mit den acht geplanten Anlagen entstehen. Außerdem sind die maximalen Emissionswerte jeweils anzusetzen. Im Falle der Schall-Emissionen heißt das: volle Windstärke, alle Anlagen laufen auf Hochtouren und es wird angenommen, dass keine anderen Hindernisse (wie Wald o.Ä.) die Schallausbreitung hindern. Gleichzeitig wird bei der Berechnung davon ausgegangen, dass der Wind aus allen Richtungen gleichzeitig wehen würde, um die maximale Schallausbreitung zu berechnen. Falsche Schallberechnungen bringen dem Investor nichts, denn wenn sich im späteren Betrieb durch konkrete Vor-Ort-Messungen herausstellen sollte, dass die Anlagen lauter sind, als es die Grenzwerte zulassen, müssen die Anlagen gedrosselt oder möglicherweise zeitweise ganz abgestellt werden. So ist es auch beim Schattenwurf: auch hier wird in den Berechnungen angenommen, dass die Sonne 365 Tage lang, von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang durchgängig scheint und der Wind ständig weht und sich deshalb die Rotoren auch drehen.

Die Ergebnisse sind nun auf unserer Homepage unter diesem Link einzusehen.