Natur- und Artenschutz
Wie gefährlich sind Windenergieanlagen für Vögel?
Windenergieanlagen sind eine potenzielle Gefahr für Vögel, weil die schnell drehenden Rotorblätter einen fliegenden Vogel erschlagen können, man spricht dabei vom sogenannten Vogelschlag. Die Gefahr an einer Glasscheibe oder im Straßenverkehr zu sterben, ist für Vögel allerdings um ein Vielfaches höher.
Ursache | Vogelschlag in Mio. |
Windenergieanlagen | 0,1 |
Straßenverkehr | 10 |
Glas an Gebäuden | 30 |
Pestizide Landwirtschaft | 50 |
Experten des Naturschutzbund (NABU) und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gehen davon aus, dass jährlich etwa 10.000 – 100.000 Vögel durch Windenergieanlagen getötet werden. Umgerechnet auf die insgesamt rund 24.500 aktuell installierten Windenergieanlagen kommen pro Windenergieanlage 1 – 2 Vögel pro Jahr zu Tode. Vor allem große Raubvögel wie Rotmilan, Mäusebussard oder sogar Seeadler sind betroffen.
Zum Vergleich werden in industrialisierten Staaten in Europa oder den USA etwa 30 bis 100 Mal mehr Vögel durch Freileitungen und Strommasten getötet. Die Vögel fliegen gegen die freihängenden Kabel. Etwa 10 Millionen Tiere fallen alleine in Deutschland jährlich dem Verkehr zum Opfer. Und den Vogelschlag an Glasscheiben schätzen Naturschutzorganisationen auf etwa das 200 bis 1000-fache des Vogelschlags durch Windenergieanlagen.
Für Fledermäuse kann der starke Unterdruck in der Nähe der Rotoren gefährlich werden. Andere Beeinträchtigungen können durch die Geräusche der Windenergieanlage verursacht werden, die am Boden lebende Vögel, wie das Auerhuhn stören oder verscheuchen können.
Weiterführende Links:
Mythos: Windkraftanlagen töten massenweise Vögel – Magazin Focus
Wie werden Vögel im Umfeld von Windenergieanlagen geschützt?
Windenergieanlagen sind eine potenzielle Gefahr für Vögel etwa weil die schnell drehenden Rotorblätter einen fliegenden Vogel erschlagen können, man spricht dabei vom sogenannten Vogelschlag.
Nicht alle Vögel sind vom Gesetz her gleich geschützt. Vogelarten, die vom Aussterben bedroht sind, stehen auf einer Roten Liste. Diese sind daher besonders geschützt und unterliegen, gesetzlich, dem Tötungs-, Störungs- oder Verletzungsverbot nach § 44 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz). Diese Vogelarten dürfen durch Windenergieanlagen weder getötet, verletzt oder gestört werden.
Um die konkrete Gefährdung von Vögeln an geplanten Standorten von Windenergieanlagen zu ermitteln, werden unabhängige Gutachter beauftragt, um diese Standorte viele Mal über das gesamte Jahr hinweg mehrere Stunden lang zu beobachten. In dieser Zeit protokolliert der Gutachter jeden Vogel, jeden Flug und jedes Nest/jeden Horst. Aus diesen Aufzeichnungen kann dann das konkrete Gefährdungspotenzial abgeleitet werden, das in umfangreichen Gutachten dokumentiert wird, die dem Genehmigungsantrag nach BImSchG beigefügt werden müssen.
Die Genehmigungsbehörde entscheidet dann, ob die Beeinträchtigungen windkraftsensibler Vogelarten so groß sind, dass ein Windrad nicht gebaut werden darf oder ob ein Windrad verschoben werden muss oder ob, wie im Falle von Fledermäusen, die Windräder zu bestimmten Zeiten, wenn viele Fledermäuse fliegen, abgeschaltet werden müssen.
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren werden den Investoren häufig umfangreiche Auflagen zum Vogelschutz gemacht. So gibt es beispielsweise Vorgaben zum sogenannten Mahd-Management um den Rotmilan zu schützen. Dabei muss der Betreiber eines Windparks in einem Rotmilan-gefährdeten Gebiet die Anlagen für einige Tage abstellen, nachdem etwa eine Wiese um die Windenergieanlagen gemäht wurde. Denn genau dann jagen diese Raubvögel nach Mäusen, nachdem sie sich wochenlang durch den Graswuchs verstecken konnten.
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