Nachrichten

Einreichung des aktualisierten Genehmigungsantrags zum Windpark Bingen – Beteiligte hoffen auf schnelle Genehmigung

Positivgebiet für den Windpark Bingen

Genehmigungsantrag für den Windpark gestellt

Es ist geschafft. Nach intensivem Bürgerdialog, nach langen Verhandlungen zwischen Projektentwickler, Gemeinde und privaten Grundstückseigentümern ziehen nun alle am gleichen Strang. Der Genehmigungsantrag für den Windpark Bingen wurde am 2. August eingereicht. Er umfasst acht Windenergieanlagen, von denen, entsprechend der Vereinbarung zwischen Enercon und der Gemeinde Bingen, nur maximal sechs realisiert werden dürfen. Sie alle liegen im ausgewiesenen „Positivgebiet“. Damit ist ein Mindestabstand von 1.700 m zu Wohnbebauung sichergestellt. Die Prüfung des Antrags durch die Behörden wird erfahrungsgemäß etwa 6 bis 12 Monate dauern.

Gemeinderwaltungsverband erstellt Flächennutzungsplan Windenergie

Der Gemeindeverwaltungsverband Sigmaringen hat am 17.01.2013 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergieanlagen (Teil-FNP WEA) für den gesamten Bereich des Gemeindeverwaltungsverbandes (Beuron, Bingen, Inzigkofen, Krauchenwies, Sigmaringen, Sigmaringendorf) aufzustellen; in der Sitzung am 21.02.2019 wurde der Vorentwurf gebilligt und beschlossen, dazu eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Plan und die entsprechenden Unterlagen können zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses in Bingen montags bis donnerstags 08:00 – 12:00 Uhr, freitags 08:00 – 12:30 Uhr und donnerstagnachmittags 14:00 – 18:00 Uhr eingesehen werden.

Öffentlicher „Scoping – Termin“ zur Windparkplanung am 06.11.17

Am 06. November 2017 um 10 Uhr findet im Landratsamt Sigmaringen, im Mehrzweckraum des Altbaus (Zimmer 234) ein sogenannter Scoping-Termin im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den geplanten Windpark Bingen statt. Im Amtsdeutsch wird dieser Termin mit den Worten beschrieben, dass „beteiligten Behörden Gelegenheit zu einer gemeinsamen Besprechung über Art und Umfang der Unterlagen, die sich auch auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erheblichen Fragen erstrecken“.

Dieser Termin ist notwendig, weil sich der Projektentwickler Enercon zur Durchführung einer sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfung entschieden hat. Diese Art des Genehmigungsverfahrens unterscheidet sich zum „normalen“ Genehmigungsverfahren maßgeblich in zwei Dingen: es ist öffentlich, d.h. Bürgerinnen und Bürger können sich im Verlauf dieses Verfahrens im Rahmen der sog. Offenlage beteiligen und es erfordert vom Projektentwickler, der Fa. Enercon, eine Umweltverträglichkeits-Studie, die die Wirkungen eines solchen Bau-Vorhabens auf Mensch, Tier und Natur sehr viel tiefgehender untersucht und darstellen muss.

Der Scoping-Termin ist hierbei der erste öffentliche Veranstaltungs-Termin. Dieser Termin bildet die Grundlage für die Erstellung der Genehmigungsunterlagen, sprich der gesamten zu erstellenden Untersuchungen und Gutachten durch den Projektentwickler. Sobald diese Genehmigungsunterlagen beim Landratsamt durch Enercon eingereicht wurden, werden sie im Rahmen der Offenlage auch der Bürgerschaft zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Anschließend hat diese die Möglichkeit sich mit Einwänden zu beteiligen. Diese Einwände werden anschließend in einem zweiten öffentlichen Termin, der sog. Erörterung, diskutiert. So wird sichergestellt, dass das Genehmigungsverfahren die maximale Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit wahrt.